Brandmeldeanlagen sind eine Sonderform der Komponenten, es gelten die allgemeinen Leitlinien zur Modellierung von Komponenten.
Brandmeldeanlagen sind für die Detektion von Rauch bzw. Feuer in einem Gebäude installiert, um Personen vor einem Brand zu schützen. Die Brandmeldeanlage wird je nach Gebäudeart und behördlichen Vorgaben laut der TRVB S 123, DIN 14675, VDE 0833-1/-2 erstellt.
Unter die Familie-Kategorie "Brandmelder" fallen z.B. folgenden Bauteile:
- Druckknopfmelder
- Rauchmelder
- Blitzleuchte
- Haltemagnet
- Sirene
- Auslösetaster
- Feuerwehrbedienfeld
- Feuerwehrschlüsseltresor
- RAS-Station
- RWA-Antriebe
In dieser Projektphase werden keine Grundrisspläne erstellt, jedoch wird ein konzeptionelles Schema des Brandmeldesystems ausgearbeitet. Für weitere allgemeine Informationen zum Brandschutz siehe Artikel Brand- / Rauchabschnittsgrenzen .
In dieser Phase werden die genauen Positionen aller Elemente des Brandmeldesystems in den Grundrissplänen definiert. Die Brandmelder werden dreidimensional auf ihrer genauen Positionen erstellt.
Die zu definierenden Merkmale in dieser Phase sind analog des Artikels Komponenten zu ergänzen.
In dieser Phase ist keine Beschriftung notwendig, die Legende ist hier vollkommen ausreichend.
Die Erstellung der Daten erfolgt analog der Erstellung von Komponenten.
In dieser Phase werden die Brandmeldeanlagen nicht dargestellt, allerdings im technischen Bericht beschrieben.
In dieser Phase werden die genauen Positionen aller Elemente der Brandmeldeanlage im Grundrissplan definiert.
Die Brandmelder werden dreidimensional auf ihrer genauen Positionen erstellt.
Bei Brandmeldern in Zwischendecken ist es notwendig, Revisionsöffnungen vorzusehen.
In dieser Leistungsphase bleiben die Plan- und Modelldarstellung unverändert zu der Entwurfsphase.
In dieser Phase sind folgende Informationen in der Beschriftung zu ergänzen:
- Adresse
- Bediengruppe
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