AIA - Auftraggeber-Informationsanforderungen

Unter Auftraggeber-Informationsanforderungen (kurz: AIA, seit 2024 auch Austausch-Informationsanforderungen genannt), wird in der BIM-Arbeitsweise die Summe aller inhaltlichen, strukturellen, technischen und prozessualen Festlegungen verstanden, die ein Bauherr von seinen Auftragnehmern einfordert. Stichwort "Zieldefinition"!

AIAs bilden die inhaltliche Grundlage eines BIM-Abwicklungsplans und werden häufig auch als "BIM-Lastenheft" bezeichnet. Sie klären die Frage "Wer liefert wann welche Information in welcher Tiefe?"

Wenn es Auftraggebern ausschließlich um die Spezifikation der im Gebäudebetrieb relevanten Daten geht, spricht man von Betriebsinformationsanforderungen (kurz BIA).

Auftraggeber-Informationsanforderungen bilden den BIM-Standard eines Auftraggebers für den Auftragnehmer ab. Sie sind als Summe aller inhaltlichen Festlegungen zu sehen, die ein Bauherr von seinen Auftragnehmern einfordert.

AIAs können für jede Lebenszyklusphase ausgefasst werden, z.B. auch für die Planungsphasen. Häufig aber dienen diese Festlegungen vor allem der Datenübernahme der planungs- und ausführungsseitig erzeugten, digitalen Gebäudedaten in das Facility Management.

„Beginning with the end in mind“
 
Idealerweise bilden AIA (nur) die digitalen Anwendungsfälle des Auftraggebers ab. Bei der Entwicklung von (betriebsorientierten) Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) empfiehlt sich, von hinten nach vorne zu denken:
  • Welche Systeme kommen bei mir im Betrieb zum Einsatz?
  • Welche Daten brauche ich hierfür in welcher Form?
  • Wer liefert mir diese?
  • Welche Daten möchte ich „nur“ betrachten und welche auch verändern können?

Die Grafik illustriert unterschiedliche technische (Software-)Systeme, die im digitalen Facility Management  zum Einsatz kommen. Vorgaben zu bestimmten Dateninhalten und -Qualitäten aus Ausführung und Planung (gelbe Pfeile) machen erst dann Sinn, wenn die Datenflüsse zwischen den im Betrieb eingesetzten Tools geregelt sind (blaue Pfeile):

 
Grundsätzlich gilt: Je weiter vorn im Gebäude-Lebenszyklus vom Auftraggeber Vorgaben getroffen werden…
  • desto höher die Wahrscheinlichkeit, am Ende brauchbare Daten zu erhalten – aber:
  • desto höher auch der Aufwand zur Erzeugung und Prüfung dieser Daten für alle Beteiligten
  • desto kleiner auch der Kreis der Firmen, die diesen Standard ohne weiteres liefern können

Üblicherweise bestehen AIA‘s aus Vorgaben dieser Art:

  • Adressierte Anwendungsfälle - was soll mit den digitalen Daten geschehen?
  • Grundsätzliche Rollen und Prozesse
  • Elementklassifikation (z.B. IFC, OMNI-Class, UNICLASS, etc.)
  • Nomenklatur-Vorgaben (Elemente, Attribute, Ebenen, Dokumente, Dateien, etc.)
  • (Teil-)Modellstruktur
  • Modelliervorgaben (Mehrschichtigkeit, Geschosslogik, Verbindungen, etc.)
  • Informationen pro Objekt und Phase
  • LOD (LoG, LoI, LoC) pro Phase
  • QM- und Koordinationsvorgaben
  • Zu verwendende Datenformate und Anwendungen
  • Cloud-Policies und DMS-Vorgaben
  • Vorgaben zur As-built-Dokumentation

Zum besseren Verständnis, wie AIA aufgebaut sind und wie sie mit anderen Richtlinien und Regelwerken der BIM-Arbeitsweise in Verbindung stehen, wird der Kurs Richtlinien und Regelwerke empfohlen.