Dieser Artikel beschreibt die Modalitäten bei Abmeldung von Schulungsteilnehmern. Diese Regelung ist einerseits aufgrund der Vielzahl von Schulungen und andererseits aufgrund der teils sehr kurzfristig angekündigten Meldungsänderungen nunmehr erforderlich geworden.

Die bisherigen, in der BIMpedia unter >Organisation >Anmeldung nachzulesenden Festlegungen hinsichtlich der Schulungsanmeldung werden damit um die Festlegungen für die termingerechte Abmeldung von Teilnehmern ergänzt.

Suchbegriffe: Anmelden, Abmelden, Registrieren, Zertifizierung, Teilnehmen, Bedarf

 

Mit Kundinnen und Kunden außerhalb des BOA-Netzwerks vereinbaren wir Termine individuell. Bitte kontaktieren Sie uns bei etwaigen Termin-Änderungen oder Abmeldungen unter office@BIMpedia.eu.
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Im Folgenden werden drei, hinsichtlich Abmeldungs-Zeitpunkt unterschiedliche Szenarien angeführt und weiter unten an einem Beispiel erklärt:

1) Abmeldung BIS Anmelde-Schluss (2 Wochen vor Durchführung)

  1. Abmeldungen sind durch entsprechende Ticket-Einträge ohne jegliche Konsequenz jederzeit möglich. Der Anmelde-Schluss erfolgt frühestens 2 Wochen vor Durchführung und wird ebenfalls durch einen Ticket-Eintrag ersichtlich gemacht.
  2. Der Austragungsort wird bei Anmelde-Schluss wie bisher über die Anmeldungs-Mehrheit bzw. bei Gleichstand über die Erst-Eintragungen im Ticket festgelegt (siehe Artikel Anmeldung) Etwaige Reise-Buchungen können demnach unmittelbar nach dem Anmelde-Schluss durchgeführt werden.

 

2) Abmeldung NACH Anmelde-Schluss (während der 2 Wochen vor Durchführung)

  1. Abmeldungen sind möglich, jedoch bleibt die anteilsmäßige Standort-Beteiligung an den Schulungskosten aufrecht! Begründung: Der Austragungsort wird bei Anmelde-Schluss festgelegt, womit eine spätere Änderung aufgrund von bereits durchgeführten Reisebuchungen nicht mehr möglich ist! Ausnahme: Abmeldungen wegen Krankheit.
  2. Weitere Anmeldungen sind in diesem Zeitraum möglich, jedoch nur im Rahmen der maximalen Schulungsraum-Kapazitäten (IBK 8, MUC 7, VIE 6). Der Austragungsort bleibt davon jedoch unbetroffen.

 

3) Abmeldung WÄHREND der Schulung (Durchführung)

  1. Eine Absage von Teilnehmer*innen während der Schulung oder eine Abwesenheit von mehr als 20% des gesamten Schulungszeitraums hat eine "Nicht Teilgenommen" - Meldung an die Personal-Assistenz zur Folge.
  2. Nach einer bereits erfolgten Absage und noch nicht gestarteter Schulung ist eine Wieder-Anmeldung und Teilnahme trotzdem möglich, vorausgesetzt die Raum-Kapazitäten erlauben das.
  3. Eine Teilnahme nach Schulungsbeginn ist generell nicht möglich! Begründung: Bei späterem Einstieg eines Teilnehmers sind die unterschiedlichen Wissensstände nicht transportierbar!

 

Beispiel:

  • bei Anmelde-Schluss liegen im Ticket 2 Anmeldungen von Standort-A und 1 Anm. von Standort-B vor, d.h. es gibt eine Anmeldungs-Mehrheit von Standort-A
  • ein Tag vor Durchführung kommt von Standort-A eine Absage wegen Krankheit und eine Absage wegen dringender Projektarbeit (2 Absagen, folglich also keine Teilnehmer*innen von Standort-A)
  • die Schulung wird wegen der ursprünglichen Anmeldungs-Mehrheit an Standort-A durchgeführt mit 1 Teilnehmenden aus Standort-B;
  • die Kosten werden aufgeteilt: 1 Teil Standort-A, 1 Teil Standort-B
  • Begründung: die Abmeldungen erfolgten nach Anmelde-Schluss (siehe oben Pkt.2.1); die Abmeldung wegen Krankheit wird nicht berücksichtigt

1) Abmeldung BIS Anmelde-Schluss (2 Wochen vor Durchführung)

  1. Abmeldungen sind durch entsprechende Ticket-Einträge ohne jegliche Konsequenz jederzeit möglich. Der Anmelde-Schluss erfolgt frühestens 2 Wochen vor Durchführung und wird ebenfalls durch einen Ticket-Eintrag ersichtlich gemacht.
  2. Der Austragungsort wird bei Anmelde-Schluss wie bisher über die Anmeldungs-Mehrheit bzw. bei Gleichstand über die Erst-Eintragungen im Ticket festgelegt (siehe Artikel Anmeldung) Etwaige Reise-Buchungen können demnach unmittelbar nach dem Anmelde-Schluss durchgeführt werden.

2) Abmeldung NACH Anmelde-Schluss (während der 2 Wochen vor Durchführung)

  1. Abmeldungen sind möglich, jedoch bleibt die anteilsmäßige Standort-Beteiligung an den Schulungskosten aufrecht! Begründung: Der Austragungsort wird bei Anmelde-Schluss festgelegt, womit eine spätere Änderung aufgrund von bereits durchgeführten Reisebuchungen nicht mehr möglich ist! Ausnahme: Abmeldungen wegen Krankheit.
  2. Weitere Anmeldungen sind in diesem Zeitraum möglich, jedoch nur im Rahmen der maximalen Schulungsraum-Kapazitäten (IBK 8, MUC 7, VIE 6). Der Austragungsort bleibt davon jedoch unbetroffen.

3) Abmeldung WÄHREND der Schulung (Durchführung)

  1. Eine Absage der Teilnehmer*innen während der Schulung oder eine Abwesenheit von mehr als 20% des gesamten Schulungszeitraums hat eine "Nicht Teilgenommen" - Meldung an die Personal-Assistenz zur Folge.
  2. Nach einer bereits erfolgten Absage und noch nicht gestarteter Schulung ist eine Wieder-Anmeldung und Teilnahme trotzdem möglich, vorausgesetzt die Raum-Kapazitäten erlauben das.
  3. Eine Teilnahme nach Schulungsbeginn ist generell nicht möglich! Begründung: Bei späterem Einstieg eines Teilnehmers sind die unterschiedlichen Wissensstände nicht transportierbar!

Beispiel:

Folgendes Beispiel (true story) soll die Abmeldungs-Modalitäten verständlich machen:

  • bei Anmelde-Schluss liegen im Ticket 2 Anmeldungen von Standort-A und 1 Anm. von Standort-B vor, d.h. es gibt eine Anmeldungs-Mehrheit von Standort-A
  • ein Tag vor Durchführung kommt von Standort-A eine Absage wegen Krankheit und eine Absage wegen dringender Projektarbeit (2 Absagen, folglich also keine Teilnehmer*innen von Standort-A)
  • die Schulung wird wegen der ursprünglichen Anmeldungs-Mehrheit an Standort-A durchgeführt mit 1 Teilnehmenden aus Standort-B;
  • die Kosten werden aufgeteilt: 1 Teil Standort-A, 1 Teil Standort-B
  • Begründung: die Abmeldungen erfolgten nach Anmelde-Schluss (siehe oben Pkt.2.1); die Abmeldung wegen Krankheit wird nicht berücksichtigt
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